Der Begriff der „Qualifikation“ erscheint in
einer ersten Annäherung relativ klar abgrenz- und definierbar. Setzt man sich
jedoch genauer mit dem Thema auseinander, so findet man recht unterschiedlicher
Zugänge in der Literatur. Abhängig von der Sichtweise und vom fachlichen Zugang
ergeben sich unterschiedliche Definitionen und Erläuterungen für den Begriff.
Es gibt unterschiedliche Arten von
Qualifikationen. Im Allgemeinen wird zwischen funktionaler (überwiegend
Kenntnisse und Fertigkeiten) und extrafunktionaler Qualifikation (überwiegend
persönliche Eigenschaften) unterschieden. Qualifikationen von berufs- und
funktionsübergreifendem Charakter werden auch als Schlüsselqualifikationen
bezeichnet. (Edrich, 2010)
Qualifikation beispielsweise im Bereich
Sport bedeutet nach Wikipedia „sämtliche Arten von Vorausscheiden, in denen
mehrere Sportler oder Mannschaften darum kämpfen, an einem bestimmten Turnier
oder Wettbewerb teilnehmen zu dürfen.“ (Wikipedia, 2013) Die Erklärung seitens
des Personalwesens definiert Qualifikation als ein personenbezogenes
Arbeitsvermögen, welches sich „aus Fach- und Sozialkompetenz zusammensetzt.“
(Wikipedia, 2013)
Im Bereich Bildung beschreibt Fedders in
seiner Studienarbeit „Selbstgesteuertes Lernen vor dem Hintergrund des sich
wandelnden Bildungsbegriffs“ (2008) als „abstrakte Fähigkeiten eines
Individuums, bestimmte berufliche Anforderungen bewältigen zu können.“
(Fedder, 2008, S. 7). In weiterer Folge betrachtet er Qualifikation als
formale Anforderungen, welche als Voraussetzung für den Zugang zu einem Beruf
oder zu unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfüllt werden müssen. Er
bringt auch den Aspekt der Messbarkeit ein, denn Zeugnisse, Zertifikate oder
andere berufliche Nachweise sind für ihn „Dokumentation der Qualifikation einer
Person“ (Fedder, 2008, S. 7)
Heidenreich nähert sich dem Begriff aus der
Sichtweise einer betrieblichen Arbeitsorganisation, wo der Produktionsprozess
in einzelne Arbeitspositionen zusammengefasst wird. Um diese Teilaufgaben
erfüllen zu können, zielt hier der Qualifikationsbegriff auf die Fähigkeiten
und Kenntnisse ab, die zu Erfüllung der Anforderungen der Arbeitsposition
erforderlich sind (tätigkeitsbezogener Qualifikationsbegriff) anderseits „auf
die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten, über die eine Erwerbsperson
tatsächlich verfügt (personenbezogener Qualifikationsbegriff).“
(Heidenreich, 1997, S. 696) Er spricht dabei von Qualifikationen wie:
Loyalität, Pünktlichkeit, Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität, führt aber
auch das neuere Konzept der „Schlüsselqualifikationen“ (Heidenreich,
1997, S. 696) an. Darunter versteht er die „Fähigkeit zur Bewältigung
offener,…komplexer Situationen…etwa Selbständigkeit, intrinsische
Arbeitsmotivation, Team und Kommunikationsfähigkeit…und Lernfähigkeit.“
(Heidenreich, 1997, S. 696)
Nach Prof. Herbert Beck beinhalten Schlüsselqualifikationen folgende
Punkte:
- Sie dienen der Erschließung (Schlüssel) wechselnden Spezialwissens.
- Sie beinhalten kein spezielles Fachwissen, sondern eine allgemeine berufliche Leistungsfähigkeit.
- Sie stellen berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen mit übergeordneter Bedeutung für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben dar.
- Sie waren schon immer von Bedeutung und stehen wegen der Wandlungen auf allen Gebieten jetzt stärker im Mittelpunkt.
- Sie sind mehr als die traditionellen „Kenntnisse“ und „Fertigkeiten“, sie beinhalten zusätzliche „Fähigkeiten“.
- Sie sind vielfältig anwendbar und liefern den „Schlüssel“ zum Problemlösen bei neu gestellten Arbeitsaufgaben.
- Sie dienen der Selbsthilfe, indem sie zum selbständigen lebenslangen Lernen befähigen.
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