Der Begriff der
„Qualifikation“ erscheint in einer ersten Annäherung relativ klar abgrenz- und
definierbar. Setzt man sich jedoch genauer mit dem Thema auseinander, so findet
man recht unterschiedlicher Zugänge in der Literatur. Abhängig von der Sichtweise
und vom fachlichen Zugang ergeben sich unterschiedliche Definitionen und
Erläuterungen für den Begriff.
Es gibt
unterschiedliche Arten von Qualifikationen. Im Allgemeinen wird zwischen
funktionaler (überwiegend Kenntnisse und Fertigkeiten) und extrafunktionaler
Qualifikation (überwiegend persönliche Eigenschaften) unterschieden.
Qualifikationen von berufs- und funktionsübergreifendem Charakter werden auch
als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. (Edrich, 2010)
Qualifikation
beispielsweise im Bereich Sport bedeutet nach Wikipedia „sämtliche Arten
von Vorausscheiden, in denen mehrere Sportler oder Mannschaften darum kämpfen,
an einem bestimmten Turnier oder Wettbewerb teilnehmen zu dürfen.“ (Wikipedia,
2012) Die Erklärung seitens des Personalwesens definiert Qualifikation als ein
personenbezogenes Arbeitsvermögen, welches sich „aus Fach- und Sozialkompetenz
zusammensetzt.“ (Wikipedia, 2012)
Im Bereich
Bildung beschreibt Fedders in seiner Studienarbeit „Selbstgesteuertes Lernen
vor dem Hintergrund des sich wandelnden Bildungsbegriffs“ (2008) als „abstrakte
Fähigkeiten eines Individuums, bestimmte berufliche Anforderungen bewältigen zu
können.“ (Fedder, 2008, S. 7). In weiterer Folge betrachtet er
Qualifikation als formale Anforderungen, welche als Voraussetzung für den
Zugang zu einem Beruf oder zu unterschiedlichen Bildungseinrichtungen erfüllt
werden müssen. Er bringt auch den Aspekt der Messbarkeit ein, denn Zeugnisse,
Zertifikate oder andere berufliche Nachweise sind für ihn „Dokumentation der
Qualifikation einer Person“ (Fedder, 2008, S. 7)
Heidenreich
nähert sich dem Begriff aus der Sichtweise einer betrieblichen
Arbeitsorganisation, wo der Produktionsprozess in einzelne Arbeitspositionen zusammengefasst
wird. Um diese Teilaufgaben erfüllen zu können, zielt hier der
Qualifikationsbegriff auf die Fähigkeiten und Kenntnisse ab, die zu Erfüllung
der Anforderungen der Arbeitsposition erforderlich sind (tätigkeitsbezogener
Qualifikationsbegriff) anderseits „auf die Kompetenzen und Handlungsmöglichkeiten,
über die eine Erwerbsperson tatsächlich verfügt (personenbezogener
Qualifikationsbegriff).“ (Heidenreich, 1997, S. 696) Er spricht dabei von
Qualifikationen wie: Loyalität, Pünktlichkeit, Verantwortungsbewusstsein,
Flexibilität, führt aber auch das neuere Konzept der
„Schlüssenlqualifikationen“ (Heidenreich, 1997, S. 696) an. Darunter
versteht er die „Fähigkeit zur Bewältigung offener,…komplexer Situationen…etwa Selbständigkeit,
intrinsische Arbeitsmotivation, Team und Kommunikationsfähigkeit…und
Lernfähigkeit.“ (Heidenreich, 1997, S. 696)
Nach Prof.
Herbert Beck beinhalten Schlüsselqualifikationen folgende Punkte:
- Sie dienen der Erschließung (Schlüssel) wechselnden
Spezialwissens.
- Sie beinhalten kein spezielles Fachwissen, sondern eine
allgemeine berufliche Leistungsfähigkeit.
- Sie stellen berufs- und funktionsübergreifende Qualifikationen
mit übergeordneter Bedeutung für die Bewältigung zukünftiger Aufgaben dar.
- Sie waren schon immer von Bedeutung und stehen wegen der Wandlungen auf allen Gebieten jetzt stärker im Mittelpunkt.
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